Die neuen Durchführungsbestimmungen
CNCA-C19-01:2014 für die CCC-Zertifizierung von Alarmsystemen für
Kraftfahrzeuge wurden bereits am 16.07.2014 veröffentlicht und sind am
01.09.2014 in Kraft getreten. Sie ersetzen die ältere Version
CNCA-C10C-053:2009. Für eine CCC-Zertifizierung ist hier das CSP (China
Certification Centre for Security and Protection) zuständig.
Neben den CNCA-Durchführungsbestimmungen
findet der GB-Standard GB 20816-2006 (Sicherheitsalarmsysteme für Fahrzeuge –
Personenkraftwagen) Anwendung, welcher mit dem internationalen Standard IEC
60839-10-1:1995 vergleichbar ist. Ferner ist der Standard GA/T 553 (Allgemeine
Anforderungen an Sicherheitsalarmnetzwerksysteme für Fahrzeuge) zu
berücksichtigen.
Im Rahmen der CCC-Zertifizierung werden bei
Alarmsysteme vor allem die folgenden Punkte getestet:
Schutzklasse
Funktion
Elektrische Sicherheit
Umweltverträglichkeit/Umweltanpassung
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMC)
Fernsteuersystem
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